Covid Case Fatality Rate (Stand 2021)

COVID-19 Case Fatality Rate und Anteil der über 80-jährigen.

Quellen: WHO und Eurostat, …

Wieviele Menschen sterben an einer COVID-19 Infektion? Für Vergleichszwecke ist hierfür ein relativer Indikator erforderlich, hier der Anteil der Gestorbenen je 100.000 positiv getesteten Personen (Case Fatality Rate, CFR). Definition….

Deutschland hat von den verglichenen Ländern die zweithöchste CFR; es sterben etwa im Vergleich zu den USA ca. 60% mehr Menschen an einer Infektion. Auch Schweden als vermeintlich abschreckendes Beispiel weist deutlich weniger Sterbefälle auf.

Die Grafik sortiert Staaten nach dem Anteil der über 80-jährigen an der Gesamtbevölkerung. Die Trendlinien signalisieren eine hohe Korrelation zwischen CFR und Anteil der über 80 jährigen. Der Korrelationskoeffizient beträgt 0,72.

Einladung zum Diskurs. Version 1 (26.4.2020; nur redaktionell aktualisiert).

i. Corona: Politik und Öffentlichkeit im Ausnahmezustand

Die öffentliche Debatte ist diffus. Ignoranz, Panik und Aktionismus kennzeichnen die Diskussion. Gegenreden werden auch zensiert oder angeprangert. Aussagen werden ohne Prüfung ihrer logischen Verknüpfungen kombiniert und missinterpretiert.

Es ist die Aufgabe der Regierungen von Bund und Ländern, die gebotene Analyse und Transparenz herzustellen. Es ist die Aufgabe der demokratischen Öffentlichkeit, dieses zu begleiten und kritisch zu hinterfragen. Der Shutdown mit weitreichenden Einschränkungen von unveräußerlichen Grundrechten bedarf der umfassenden Darlegung seiner Gründe und seiner Verhältnismäßigkeit. Dies ist bisher nicht ausreichend geschehen.

Dennoch erfolgt gerade eine Explosion der öffentlichen Verschuldung, um die Konsequenzen des politisch befohlenen shutdowns zu kompensieren. Dies wird Auswirkungen auf Wohlstand und Wohlstandsverteilung für eine ganze Generation haben. Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit – die das Offensichtliche bewertet – stellt sich die Frage nach der Verteilung von Wohlstandseffekten: wer wird durch diese Politik belastet, wer profitiert davon?

Parteipolitisch hat sich der Wahlverlierer SPD durch die Coronakrise mit vielen seinen Kernforderungen durchsetzen können – Wegfall der schwarzen Null, Finanzierung neuer sozialer (konsumtiver) Leistungen durch Schulden, erwartbare höhere Belastungen der wohlhabenderen Hälfte der Bevölkerung. Dies ist sicherlich kein Beleg  solider Finanzpolitik – aber dieses Mal erfolgt dies alles mit voller Unterstützung der CDU / CSU. Die Grünen profilieren sich als Staatspartei und versuchen gemeinsam mit der Linken die SPD noch zu überbieten. Dies wird von der Wählergunst allerdings nicht honoriert: die CDU profitiert mit ungeahnten Zustimmungswerten. Die AfD schwächelt, weil der Staat plötzlich die von ihr so ersehnte Entschlossenheit zeigt. Und die Liberalen stehen  gegen diese Einheitsfront einsam auf fast verlorenem Posten.

Ordnungspolitisch beginnt ein Zeitalter des vermeintlich starken Staates, von Teilen der politischen Elite auch als Staatssozialismus gewünscht: der Staat übernimmt die Korrektiv- und Steuerungsfunktionen der selektiv außer Kraft gesetzten Marktwirtschaft. Viele sind sich einig, das dies wegen des massiven Angebots- und Nachfrageschocks in Folge des erzwungenen shutdowns auch notwendig und angemessen sei. Dies bedeutet gleichwohl voraussichtlich auf lange Sicht weniger Wohlstand für Alle – und eine weitere ungedeckte Hypothek für die nächste Generation. Da würde auch eine vermeintlich gerechtere Verteilung des geringeren Wohlstands nur wenig trösten, die Gleichheit mit Gerechtigkeit gleichsetzt. In diesen romantischen Ideen schlummert auch die immer noch nicht verblichene Lebenslüge des Staates als besserem Unternehmer – als wäre der Sozialismus historisch nie gescheitert.

In Europa gibt es ähnliche Entwicklungen. Die Krise forciert die Forderungen der südeuropäischen Länder nach unbegrenzter Finanzierung von Staatsausgaben durch die EZB, die derzeit noch rechtwidrig ist, und nach einer europäischen Gesamthaftung für Staatsschulden. Jeder Kontinent sucht eigene Antworten auf die Pandemie.

Dies zeigt: hier geht es nicht nur um die Bekämpfung einer Pandemie, sondern um deren gesellschaftlichen Folgen für die nächste Generation und das System der europäischen und internationalen Beziehungen..

Was wissen wir über die Pandemie? Wie gefährlich ist sie? Welche Methodik ist angemessen, um diese Fragen zu beantworten? Und: Gibt es „hidden agendas“ unter der Oberfläche der Pandemie?

ii. Logik und Wissenschaftstheorie als Basis jeder Methodik

Ein Satz ist eine Aussage, wenn er einen Tatbestand beschreibt. Aussagen können wahr sein oder falsch. Aussagen können verknüpft werden mit: und, oder, wenn, dann, nicht. Verknüpfte Aussagen kombinieren ihre Wahrheitswerte. Nicht verknüpfte Aussagen haben keine kombinierbaren Wahrheitswerte. Die Nähe zweier Aussagen erzeugt keine logische Verknüpfung. Beide obigen Sätze sind wahr, aber unabhängig voneinander. Das bedeutet hier: Wir werden alle sterben, aber ob an Corona oder an etwas anderem ist nicht gesagt.

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Die Anwendung der Regeln der Logik erlaubt es, zulässige von unzulässigen Schlüssen zu unterscheiden. Die dadurch ermittelbaren Wahrheitswerte beziehen sich aber ausschließlich auf Tatbestände, deren Wahrheitsgehalt hinsichtlich der Basissätze unmittelbar durch empirische Evidenz überprüft werden kann. Bei komplexeren Aussagen reicht dies nicht aus; ihr Wahrheitsgehalt lässt sich nur auf der Basis von Theorien ermitteln. Theorien sind komplexe Aussagen, die bestimmte Kausalitätsbeziehungen zwischen einzelnen Aussagen behaupten. Sie enthalten allgemeine Aussagen, die einen Deutungsrahmen für  einfache Aussagen in einem bestimmten Bereich bereit stellen. Sie erlauben damit die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes von Aussagen insoweit, als sie deren Konformität mit diesen Kausalitätsbeziehungen überprüfen und bei Konformität Wahrheit unterstellen. Es gilt aber auch das Umgekehrte: gibt es Aussagen, die sich nicht durch die Theorie erklären lassen oder sogar im Widerspruch zu ihr stehen, stellt dies die Theorie in Frage (Falsifikation).

Hinsichtlich der Bewertung von Pandemien gibt es wohl keine anwendbare Theorie, sondern lediglich Konzepte, die

  • definieren, was eine Pandemie ist
  • welche Vorgehensweisen je nach Phase der Pandemie angemessen sind
  • wie die Zusammenarbeit staatenübergreifend koordiniert werden sollte.

Pandemien sind sehr komplexe, seltene Ereignisse. Daraus ergibt sich als erste Schlussfolgerung: Alle Aussagen in dem Kontext von Pandemien sind

  • mangels theoretischer Grundlagen nur empirisch beschreibbar (ereignisgetriebenes trial & error)
  • hinsichtlich des Erkenntniswerts begrenzt auf den empirisch festgestellten Sachverhalt; daraus abgeleitete Schlüsse sind mangels einer Theorie logisch nicht zulässig.
  • hinsichtlich der empirischen Qualität nicht global überprüfbar, weil jeder Staat eigene Messverfahren betreibt und außerdem ein Interesse an der Manipulation von Daten besteht.

Dies erkärt bereits den hohen Grad an Konfusion und auch Widersprüchlichkeit bei der Erhebung und Interpretation der Daten.

iii. Statistik von Corona – wie gefährlich ist die Pandemie?

Statistiken sind Mengen von definierten Daten, die mit bestimmten Kennzahlen interpretiert werden, z.B. Anzahl, Mittelwerte, Streuungen, Trends. Ohne saubere Definition der Daten lassen sich diese nicht analysieren und interpretieren. Da häufig Verhältniszahlen gebildet werden, ist jeweils eine klare Definition der Zähler- und Nenner-Daten unverzichtbar.

Jede zulässige statistische Interpretation muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen: Erhebung, Beschreibung und Analyse der Daten muss so transparent erfolgen, dass die Validität (was messe ich?) und die Reliabilität (wie zuverlässig ist die Messung?) bewertet werden kann. Dies beinhaltet jeweils Modellannahmen und Theorieelemente, die hierbei ebenfalls offen zu legen sind.

Zum Modell der Bewertung der medizinischen Gefährlichkeit von Corona:

Das von einer Pandemie ausgehende Risiko lässt sich anhand von  vielen Indikatoren beschreiben; in der Öffentlichkeit kursieren folgende (ohne Anpruch auf Vollständigkeit):

a) die absolute Anzahl der infizierten Personen (Zähler)

b) die absolute Anzahl der Personen, die durch Kontakt hätten infiziert werden können (Kontaktpersonen; Nenner)

c) den Anteil der Personen, die tatsächlich infiziert wurden (a/b)

d) die Anzahl der infizierten Personen, die hospitalisiert wurden (Teilmenge von a)

e) die Anzahl der infizierten Personen, die auf Intensivstationen behandelt wurden (Teilmenge von d)

f) die Anzahl der infizierten Personen, die verstarben (Teilmenge von a)

g) die Anzahl von infizierten Personen, die nach Obduktionsbefund an SARS 2/ COVID-19 verstarben (Teilmenge von f)

h) die Letalität von SARS 2 (Anteil der nachgewiesen an SARS 2 Verstorbenen an allen Kontaktpersonen (L1=g/b) oder nur an allen Infizierten (L2=g/a) oder aller Verstorbenen   in Bezug zu den Infizierten (L3=f/a).

i) die durchschnittliche Anzahl von Personen, die von einem Infizierten angesteckt wurden – Ro (Multiplikator von c)

j) die zeitliche Abfolge der Infektionsphasen (z.B.: t1=Zeitpunkt Kontakt, t2=Infiziert mit  aktiver ansteckender Viruslast, t3=auftreten von Krankheitssymptomen, t4=Wendepunkt:Heilung oder schwerer Verlauf, t5:Zeitpunkt der Hospitalisierung, t6=Zeitpunkt künstlicher Beatmung, t7=Zeitpunkt des Todes, t8=geheilt ohne aktive ansteckende Viruslast).

k) Der Zeitraum in Tagen, in dem sich die Anzahl der Infizierten verdoppelt (tx=f(2*a)). Diese Kennzahl wird besonders herausgestellt, dient aber nur zur Beschreibung der Ausbreitungsgeschwindigkeit und enthält keinerlei Aussage zur Gefährlichkeit.

Die bisherige Datenlage erlaubt nur teilweise valide Messungen der verschiedenen Indikatoren. Da die Basisdaten – mit wenigen Ausnahmen von besonderen Messsituationen (Schiffe, Heinsberg) – über keine repräsentativen Stichproben verfügen, enthalten sie nicht abschätzbare Fehler i.S. nicht quantifizierbarer Dunkelziffern und Messfehler. Solange die Anzahl der Kontaktpersonen nicht eingrenzbar ist, lassen sich Aussagen über die Gefährlichkeit der Pandemie nur sehr eingeschränkt  treffen. Die für die Einschätzung der Gefährlichkeit zentrale Kennzahl der Letalität (h) lässt sich nur annähernd  berechnen, weil bei L1 der Nenner (b) unbekannt ist und bei L2 eine Selektion der Tests auf Infizierte mit Symptomen stattfindet, d.h. eine wesentliche Überzeichnung der mit Sars 2 einhergehenden Risiken. Bei L3 potenziert sich das, wenn alle Todesfälle ohne Feststellung der genauen Todesursache als COVID-19 geschlüsselt werden und dies nur in Beziehung zu den positiv getesteten gesetzt wird.

Vom Standpunkt eines vor allem an der persönlichen Gefährdungseinschätzung interessierten Bürgers ist vor allem die Letalität L1 wichtig: Wie hoch ist das Risiko, bei Kontakt mit einem Infizierten an einer schweren Verlaufsform von COVID-19 zu erkranken und zu sterben? Dazu gibt es  bisher keine validen Erkenntnisse. Klar ist aber, dass die  auch vom RKI verwendete Kennzahl L3  das Letalitätsrisiko mehrfach überzeichnet.

Dieses „Fiasko der Evidenz“ stellt für die Verhältnismäßigkeit der staatlich getroffenen Maßnahmen eine schwere Bürde da. Die Teststrategien sind deshalb zwingend so weiter zu entwickeln, dass eine solide Datenbasis für die oben genannten Indikatoren entsteht.

iv. Hidden Agendas!?

Jede Krise als disruptive Erscheinung stellt bestehende Strukturen in Frage. Politik als Durchsetzung organisierter Interessen nutzt jede Gelegenheit von Gestaltungschancen. Dies darf man ihr nicht vorwerfen; aber man darf verlangen, dass sie dies transparent und begründbar macht. Die Pandemie hat enorme gesellschaftliche, wirtschaftliche und internationale Implikationen. Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit der von den Regierungen beschlossenen Maßnahmen, über Gewinner und Verlierer, über die Rolle des Staates sind unverzichtbar und müssen jetzt geführt werden – bevor die Parlamente zu weiteren Notstandsgesetzen genötigt werden, die nicht mehr verschwinden werden – das lehren auch die jüngsten Erfahrungen mit den gebrochenen Versprechungen der Politik hinsichtlich des Solidaritätszuschlages, der nun doch durch Schulden zu finanzierenden Grundrente und der nach den europäischen Verträgen eigentlich  verbotenen Finanzierung von Staaten durch die EZB.

Kleine Gedenkschrift für Iris

2022 jährt sich der 10. Todestag von Iris.

Wir haben eine kleine Gedenkschrift verfasst, die uns und unseren Freunden eine Quelle für positive Erinnerungen an Iris sein soll.

Inhaltlich handelt es sich um eine Serie von Haikus, die Iris und Klaus in der Zeit in Heidelberg ausgetauscht haben. Wir haben Grafiken und Fotos hinzugefügt, die für uns eine besondere Bedeutung für unsere Erinnerung an Iris haben.